ERSTE SCHRITTE IM TRAUERFALL

1. WAS IST ZU TUN, WENN JEMAND IN DER WOHNUNG STIRBT?

 

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie einen Arzt aus ihrer Nähe, wenn möglich den Hausarzt, oder den Ärztlichen Notfalldienst (Tel.: 116 117). Nachdem Sie den Arzt angerufen haben, können Sie uns, den Bestatter informieren (Bestattungen Werner, Tel. 0 74 73/ 2 14 94), damit wir alles Nötige in die Wege leiten können.

Darum:
1. Arzt anrufen
2. Bestattungen Werner anrufen

Der Arzt stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Er benötigt hierzu eventuell den Personalausweis des Verstorbenen, halten Sie ihn bereit. Die Bescheinigung wird Ihnen vom Arzt ausgehändigt.

Liegt die Todesbescheinigung vor, können wir tätig werden und die nun erforderlichen Schritte einleiten. Darum ist es gut, wenn Sie den Bestatter so früh wie möglich informieren. Alles Notwendige wird dann von uns mit Ihnen besprochen und geregelt. Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.

Wussten Sie eigentlich,
dass Sie den Verstorbenen nach dem Tode noch weitere 36 Stunden zu Hause behalten können, um in Ruhe Abschied zu nehmen? Informieren Sie uns in diesem Fall aber trotzdem umgehend. Wir kümmern uns dann um die erste Versorgung des Verstorbenen. Sollten Sie diese Zeit noch verlängern wollen, besorgen wir auch die notwendigen Bescheinigungen.

Alle weiteren Schritte regeln wir nach Ihren Vorstellungen und Wünschen in einem vertraulichen Beratungsgespräch.

2. WAS IST ZU TUN, WENN JEMAND IM KRANKENHAUS ODER IM PFLEGEHEIM STIRBT?

 

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim benachrichtigt das Personal den Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt. Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern. Wenn Sie vom Todesfall Nachricht erhalten haben, können Sie uns sofort informieren (Bestattungen Werner 07473/ 2 14 94). Auch im Krankenhaus haben Sie die Möglichkeit noch in Ruhe Abschied zu nehmen. Wir setzen uns dann mit dem Pflegeheim oder Krankenhaus in Verbindung und regeln die Überführung zum von Ihnen vereinbarten Zeitpunkt.

Auch hier gilt, dass Sie in aller Ruhe Zuhause Abschied nehmen können. Wenn Sie es wünschen, bringen wir den Verstorbenen zu Ihnen.

Darum:
1. Pflegeheim oder Krankenhaus für den möglichen Todesfall über den Bestatter Ihrer Wahl informieren.
2. Gewünschtenfalls die Einzelheiten der Bestattung frühzeitig durch ein Gespräch oder einen Vorsorgevertrag mit uns regeln.
3. Erreicht Sie die Nachricht vom Tod, benachrichtigen Sie Bestattungen Werner 07473 – 2 14 94 umgehend.

Alle weiteren Schritte regeln wir nach Ihren Vorstellungen und Wünschen in einem vertraulichen Beratungsgespräch.

3. BERATUNGSGESPRÄCH

In einem persönlichen Gespräch bei Ihnen Zuhause oder in unserem Bestattungsunternehmen beraten wir Sie ruhig, umfassend und ausführlich über alle notwendigen Schritte und informieren Sie über die Möglichkeiten, wie die Bestattung gestaltet werden kann. Wir organisieren für Sie die notwendigen Formalitäten und Abmeldungen bei den notwendigen Ämtern, (Standesamt, Friedhofsamt, Pfarramt, Rentenstelle, etc.). Wir beraten sie über die möglichen Friedhöfe und Grabstellen, vereinbaren den Termin der Trauerfeier und der Bestattung. Um einen umfassenden Eindruck über das Leben und die Persönlichkeit des Verstorbenenzu erhalten, nehmen wir uns viel Zeit und hören zu.